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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Brauerei Nibelungengold Brauerei & Destillerie
Daniela Gruber, Franz-Bauer-Weg 4, 8280 Fürstenfeld

1. Allgemeines:
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur dann, wenn wir diesen ausdrücklich zu gestimmt haben.

1.2 An mündliche Erklärungen und Äußerungen unserer Mitarbeiter sind wir erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns gebunden.

2. Lieferungen
2.1 Lieferungen erfolgen nur an Werktagen (montags bis freitags) innerhalb von Österreich.

2.2 Höhere Gewalt und ähnliche Ereignisse, z.B. Verfügungen von höherer Hand, Krieg, Feuer, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Versorgungsengpässe, die Einfluss auf eine vorgesehene Lieferung haben, berechtigen uns, von der Lieferung zurück zu treten, oder den Lieferzeitpunkt hinauszuschieben.

3. Gewährleistung:
3.1 Mängel unserer Waren sind unverzüglich nach Erkennbarkeit durch den Kunden zu beanstanden.

3.2 Für Veränderungen der Getränke oder sonstigen Waren, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung oder durch unsachgemäßen Ausschank entstehen, haften wir nicht.

3.3 Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer eigenen Mitarbeiter oder unserer Erfüllungsgehilfen haften wir nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen. In diesen Fällen ist der Schadensersatz des Kunden der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt auch beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, dass eine ausdrücklich erfolgte Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

4. Eigentumsvorbehalt:
4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, über diese Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach Zahlungsstellung) sind nicht gestattet. Pfänden Dritte die Vorbehaltsware, so muss der Kunde auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, andernfalls hat er für die Folgen aufzukommen und macht sich ggf. schadensersatzpflichtig.

5. Preise, Zahlung:
5.1 Alle Getränkelieferungen von uns erfolgen zu den in den jeweils gültigen Preislisten angegebenen Abgabepreisen.

5.2 Bei Bezahlung der Lieferungen/Abholungen mit Gutscheinen, in welcher Art auch immer, wird eine Rabattierung generell ausgeschlossen. Leergut/Gebinde kann nicht mit Gutscheinen abgerechnet werden und muss bar ausgelegt werden.

5.3 Unsere Rechnungen sind nach Zugang ohne Abzug sofort zahlbar, falls nichts anders vereinbart wurde. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur dann zulässig, wenn die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.4 Zahlungen durch Überweisungen, Scheck oder Bankabbuchung gelten erst dann als erfolgt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können.

5.5 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so können wir ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in jeweils nachzuweisender Höhe verlangen; ohne besonderen Nachweis ist dies möglich in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank.

5.6 Zahlt der Kunde nicht termingerecht, stellt er seine Zahlungen ein oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so können wir sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden sofort geltend machen, bestehende Darlehens- und andere Verträge (wie Pacht- und Bierlieferungsverträge) fristlos kündigen, Vorauszahlung, Barzahlung, Zug-um-Zug mit der Lieferung oder Sicherheitsleistung verlangen.

6. Leergut:
6.1 Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (Flaschen, Kästen, Träger, Fässer, Paletten, Stahlflaschen, etc.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Das Leergut bleibt unser Eigentum. Der Kunde erwirbt auch bei Pfandzahlung kein Eigentum daran.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Leergut unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach Auslieferung an uns zurückzugeben. Leergut, das nicht dem von uns gelieferten entspricht, das mit dem gelieferten nicht in Form, Farbe, Größe oder Mündung übereinstimmt oder das beschädigt oder stark verschmutzt ist – wird dem Kunden abholbereit zur Verfügung gestellt. Eine Anrechnung auf die Rückgabeverpflichtung des Kunden erfolgt insoweit nicht. Holt der Kunde dieses Leergut nicht binnen zwei Wochen bei uns ab, können wir hierüber ersatzlos verfügen. Jede Leergutrückgabe erfolgt vorbehaltlich unserer Abrechnung. Dabei ist für die Feststellung von Art und Zahl des zurückgegebenen Leergutes und für dessen Gutschrift unsere Zählung maßgebend. Erfolgt gegenüber dem von uns schriftlich aufgegebenen Leergutauszug innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch durch den Kunden, so gilt der mitgeteilte Leergut- und Pfandsaldo als anerkannt. Gibt der Kunde mehr Leergut zurück, als er von uns bezogen hat, sind wir berechtigt, das überzählige Leergut dem Kunden wieder zur Verfügung zustellen.

6.3 Zur Sicherung unseres Eigentums am Leergut erheben wir einen Pfand in der Höhe der in den jeweils geltenden Preislisten angegebenen Sätzen. Ansprüche auf Rückerstattung des hinterlegten Barpfandes können nicht abgetreten werden. Der Kunde ist verpflichtet, auf die Erhaltung und Rückgabe des Leergutes die höchstmögliche Sorgfalt zu verwenden. Er hat sich gegen Leergutverlust abzusichern, insbesondere durch eine lückenlose und ausreichende Pfanderhebung.

6.4 Für nicht zurückgegebenes Leergut können wir Schadenersatz beanspruchen in der Höhe von 100% des zum Zeitpunkt der Abrechnung jeweiligen Wiederbeschaffungspreises fabrikneuen Leerguts (Tagesneuwert). Der Beweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vor behalten. Der von dem Kunden bezahlte Pfandbetrag für das Leergut wird auf die Schadensersatzforderung angerechnet.

7. Qualitätsmängel, Rügepflicht:
7.1 Wir sind verpflichtet, dem Kunden Getränke in einwandfreier Qualität zu liefern. Sind von uns gelieferte Waren und Leistungen mangelhaft, sind wir dem Kunden nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung, bei Getränken zur Ersatzlieferung verpflichtet, nicht jedoch zu Preisminderung oder Wandlung. Gewährleistungsansprüche müssen vom Kunden unverzüglich nach Erkennbarkeit geltend gemacht werden. Das Vorliegen von Mängeln hat ausnahmslos der Kunde zu beweisen.

7.2 Jeder weitere Anspruch des Kunden aus mangelhaften Lieferungen wie Schadenersatzansprüche, Auflösung des Vertrages, Haftung für Mangelfolgeschäden, Verdienstentgang, Marketing- oder Gewinnentgänge, etc. ist ausgeschlossen.

7.3 Wir sind nicht verpflichtet, Retourware anzunehmen oder mängelfreie Ware umzutauschen. Dennoch gewährte Retourware und Umtausch mängelfreier Ware begründen keinen Anspruch des Kunden auf zukünftige Rückgabe von Waren oder zukünftigen Umtausch mängelfreier Ware

8. Produkthaftung:
8.1 Die Haftung für Produktfehler gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes wird für Sachschäden ausgeschlossen, die der Kunde als Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, werden zur Gänze ausgeschlossen.

9. Schuldanerkenntnis:
9.1 Gegen unsere Saldenbestätigungen und sonstigen Abrechnungen hat der Kunde, wenn er nach Überprüfung derselben Einwendungen erheben will, diese innerhalb von 4 Wochen – diese beginnend mit Zugang der Saldenbestätigung usw. – schriftlich bei uns einzureichen. Eine Saldenbestätigung oder sonstige Berechnung erlangt nur Bindungswirkung im Verhältnis zum Kunden, wenn diese als rechtsverbindliche Abrechnung oder Saldenbestätigung ausdrücklich bezeichnet ist.

9.2 Sind Einwendungen innerhalb der bez. 4 Wochen nicht erhoben, so gilt dies als Genehmigung der Saldenbestätigung oder sonstigen Abrechnung.

10. Datenverwendung:
10.1 Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung sowie Verwertung seiner personenbezogenen Daten, soweit dies zur Geschäftsabwicklung notwendig ist. (z.b. für Buchführung, für die Erstellung von Rechnungen und Saldenauflistungen u. ä.)

10.2 Die Einwilligung erstreckt sich auch auf eine außerhalb unserer Firma vorgenommene Speicherung und Verwertung dieser Daten, soweit es sich hierbei um eine beruflich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Person oder Institution handelt und soweit von dieser Stelle aus Geschäftsvorgänge, die auch den Kunden betreffen (Rechnungserstellung, Buchhaltung etc.) bearbeitet werden.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges:
11.1 Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus laufender Geschäftsverbindung ist Fürstenfeld.

11.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Fürstenfeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

11.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.

12. Jugendschutz
12.1 Verträge kommen nur mit Kunden zustande, auf die das steirische Jugendschutzgesetz in der gültigen Fassung nicht anzuwenden ist.

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen mit entsprechendem Alter die Ware entgegennehmen.

12.3 Soweit nicht volljährige Personen Bestellungen unter Angabe falscher Tatsachen und/oder ohne Genehmigung ihrer sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Verantwortlichen veranlassen, widerruft die Nibelungengold Brauerei & Destillerie Fürstenfeld diese Verträge hiermit grundsätzlich vorsorglich gem. §21 ABGB.

13. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten durch eine Bestellung als angenommen.

Version: 2018/08



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